5. Schulelternbeirat
5.2 Womit beschäftig(t)en wir uns
- Sitzungen des SEB in dieser Wahlperiode (Aktuelles 2.1)
5.3 Aufgabe des Schulelternbeirates (SEB)
5.5 Mitwirkung in Ausschüssen der Schule
5.2 Womit beschäftig(t)en wir uns
5.2.1 Sitzungen des SEB in dieser Wahlperiode
5.2.2 Hauptthemen der letzten Wahlperioden
Rauchfreie Schule: Die lange Überzeugungsarbeit hat sich gelohnt: in Übereinstimmung zwischen Lehrern, Eltern und Schüler (zumindest mit großer Mehrheit) wird das MSG rauchfrei.
Qualitätsprogramm: Der Schulelternbeirat identifiziert sich mit dem bisherigen Programm und bringt Ideen für die Überarbeitung ein. Das EVA-Training („Eigenverantwortliches Arbeiten“) ist am MSG ein Erfolg und muss ausgebaut bzw. mit den Schulfächern verzahnt werden.
Schulbuchbasar: Der Schulbuchbasar war aufgrund der Schulbuchausleihe nicht mehr rentabel, statt dessen wird ein Büchertisch organisiert.
Ferienschule: wurde unter Mithilfe von Mitgliedern des SEB in 2012 durchgeführt und ist für 2014 angedacht.
Individuelle Förderung von Schülern: hier sind weitere Initiativen notwendig.
Schul- und Lesebücherei: wurde nach der Neugestaltung dem Schulelternbeirat vorgestellt.
Schulfest: Mitwirkung der Elternschaft
Projektwoche: Nach starkem Engagement wird sie – nach zähem Beginn – zum großen Erfolg.
Hofaufsicht: Elternbeschwerden wegen zu geringer Aufsichtstätigkeit werden mit Schulleitung besprochen.
5.3. Aufgabe des Schulelternbeirates (SEB)
Unser Gremium, der Schulelternbeirat, hat die Aufgabe, die Erziehungs– und Unterrichtsarbeit zu fördern und mitzugestalten. Dabei vertreten wir die Eltern gegenüber Schule, Schulverwaltung und Öffentlichkeit. Wegen der Aufgabenvielfalt, die der SEB zu übernehmen hat, haben wir Arbeitskreise
gebildet, um die Arbeit auf möglichst viele Schultern zu verteilen.
Der SEB entsendet Vertreter in den Schulausschuss , den Schulbuchausschuss, zur Gesamtkonferenz, in die Fachkonferenzen und weitere an der Schule eingesetzte Gremien. Die Möglichkeiten, den Elternwillen einzubringen, sind vielseitig, interessant und bieten immer neue Herausforderungen. Ca. alle 2 Monate findet eine Sitzung des Schulelternbeirats statt. Dazwischen arbeiten die Arbeitskreise bzw. finden Termine in den gemeinsamen Ausschüssen statt.
Der Schulelternbeirat ist für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Aus seiner Mitte wird eine Schulelternsprecherin bzw. einen Schulelternsprecher sowie ein/e Vertreter/in gewählt. Aus dem Kreis der Mitglieder im Schulelternbeirat werden Vertreterinnen bzw. Vertreter für die unterschiedlichen Ausschüsse gewählt.
Weitere Aufgaben:
- Zusammenarbeit mit den Klassenelternvertretungen
- Zusammenarbeit mit der Schülervertretung (SV)
- Regelmäßige Gesprächsrunden mit der Schulleitung
- Kontaktaufnahme mit dem Personalrat
Den Schulelternbeirat am MSG erreichen Sie per Mail unter MSG-Schulelternbeirat(at)gmx.de .
5.4. Arbeitskreise
Der Schulelternbeirat hat zur Mitwirkung an der schulischen Arbeit verschiedene Arbeitskreises gebildet, die sich gezielt in bestimmten Themen einbringen. Während der Sitzungen des SEB berichten die einzelnen AK’s regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Arbeit.
5.4.1. AK Qualitätsmanagement / Steuerungsgruppe
Ein gemischter Arbeitskreis aus Lehrern, Eltern und Schülern. Er aktualisiert das Qualitätsprogramm des MSG. Damit wird maßgeblich zur Qualitätsverbesserung unserer Schule beigetragen. Der Schulelternbeirat legt zusammen mit den Lehrer- und Schülervertretern in diesem Arbeitskreis großen Wert auf ein praktikables und durchführbares Qualitätsprogramm anstelle hochtrabender Phrasen.
Aus Elternsicht ist neben einer guten Unterrichtsqualität und einer guten Unterrichtsversorgung die Förderung sowohl schwacher als auch starker Schüler zu verstärken. Zur Förderung schwacher Schüler wurde u.a. das Nachhilfesystem der Schülervertretung „Schüler helfen Schülern“ ins Leben gerufen. Die Förderung starker Schüler ist verbesserungswürdig, auch z.B. durch Wettbewerbe wie den Vorlesewettbewerb, der jährlich stattfindet.
5.4.2. AK Unterrichtsversorgung
Der strukturelle Unterrichtsausfall (also quasi ein „vorab geplanter“ Ausfall von Unterricht) ist mit ca. 3 % viel zu hoch – vor allem, da der temporäre Ausfall (durch Krankheit der Lehrer, Abwesenheit durch Klassen- und Kursfahrten etc.) noch dazu kommt.
An vielen Schulen in und um Landau regt sich Widerstand gegen diesen strukturellen, d.h. geplanten (!) Unterrichtsausfall. Im Februar 2008 wurde das Thema beim Regionalen Schulelternbeirat in Speyer diskutiert und Maßnahmen überlegt. Die Schulelternbeiräte von ESG, OHG, MSG und Berufsbildender Schule haben sich zu einer Gemeinsamen Initiative gegen Unterrichtsausfall (GISGU) zusammengefunden und viel Öffentlichkeitsarbeit, (Unterschriftenaktionen,offener Brief an die Parteien in Mainz, Podiumsdiskussion) betrieben.
5.4.3. AK Bilinguale Ausbildung und Auslandskontakte
Im Bereich der bilingualen Französisch-Ausbildung liegen dem MSG die Ideen des Schulelternbeirats vor. Die Umsetzung einzelner Vorschläge hat begonnen. Für Vorschläge sind wir immer offen.
5.4.4. AK Homepage
Wir erarbeiten und aktualisieren die Darstellung des Schulelternbeirats auf der Homepage des MSG Landau. Dabei ist es uns wichtig, wesentliche Informationen von Eltern für Eltern anzubieten bzw. auf Informationsquellen hinzuweisen. Auch hier die Bitte: informieren Sie uns über MSG-Schulelternbeirat(at)gmx.de , wenn Sie Fehlendes, Falsches, Veraltetes oder sonstigen Verbesserungsbedarf bemerken.
5.5 Mitwirkung in Ausschüssen der Schule
Es sind offizielle Ausschüsse, in denen SEB-Mitglieder vertreten sind:
5.5.1. Schulausschuss
Er wird bei verschiedenen Entscheidungen zur Schule beteiligt, z.B. Schulleiterwahl.
5.5.2. Schulbuchausschuss
Er ist zu beteiligen bei der Festlegung, welche Schulbücher in welchen Fächern Benutzung finden. Er tagt 1-2mal im Schuljahr.
5.5.3. Gesamtkonferenz
Mitglieder des Schulelternbeirates wohnen den Gesamtkonferenzen bei, sie sind nicht stimmberechtigt. Die Gesamtkonferenz findet mindest einmal pro Schulhalbjahr statt, bei Bedarf ggf. auch zweimal.
5.5.4 Arbeitskreis Schulentwicklung
5.6. Mitwirkung in Fachkonferenzen
In jeder Fachschaft soll mindestens eine Fachkonferenz pro Schulhalbjahr stattfinden. Besprochen werden fächerbezogen Unterrichtsmethoden und –inhalte, Unterrichtshilfen, Ausstattung und vieles mehr. Wesentliche Ergebnisse werden im Schulelternbeirat bekannt gegeben und dort ggf. diskutiert.
5.7. Wahl des Schulelternbeirats
Alle zwei Jahre – das nächste Mal im September 2015 – wird der SEB neu gewählt. Vier Eltern aus jeder Klasse (Klassenelternsprecher/in, Vertreter/in, zwei weitere, durch die Klasseneltern gewählte Personen) wählen die einzelnen Mitglieder des Schulelternbeirats. Es sind nicht nur die Klassenelternsprecher/Vertreter wählbar. Der/die Schulelternsprecher/in wird durch den neu gewählten SEB aus seiner Mitte gewählt.
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