Präventionskonzept Suchtvorbeugung am Max-Slevogt-Gymnasium
Vorwort der Schulleitung
Trotz intensiver Bemühungen aller gesellschaftlichen Gruppen ist es in den letzten Jahren nicht gelungen, das Problem der legalen und illegalen Drogen in den Griff zu bekommen.
Auch die Schulen sind betroffen, auch die Schulen sind gefordert. Zwar kann man einerseits selbstgerecht feststellen, dass an unserer Schule Drogenprobleme einzelner Schüler nur äußerst selten manifest und der Schulleitung bekannt werden. Andererseits weiß man: Ganz gleich, auf welche Party oder in welche Disco Eltern ihre Kinder gehen lassen, und sei das Haus noch so gut reputiert, die Eltern müssen damit rechnen, dass ihre Kinder auch mit illegalen Drogen in Kontakt geraten.
Der Allgegenwart von legalen und illegalen Drogen muss auch in der Schule ein Präventionskonzept der Suchtvorbeugung entgegengestellt werden. Die Rahmenbe-dingungen werden durch die VV der Landesregierung vom 31.05.1990 festgele
„Aufgabe der Schule ist es, durch Unterricht und Erziehung zur Entwicklung einer Persönlichkeit beizutragen, die auch in schwierigen Lebens- und Belastungssituationen bestehen kann. In diesem Sinne ist es das vorrangige Ziel der Suchtprävention in der Schule, solche Einstellungen und Handlungs-möglichkeiten zu fördern, die zu konstruktiven Lösungen alltäglicher Lebensprobleme wie auch zur Bewältigung schwieriger Existenzfragen beitragen.
Ziel schulischer Suchtprävention im engeren Sinne ist der Aufbau eines Gesundheitsverhaltens beim einzelnen Schüler, das auf dem Bewusstsein der Verantwortung gegenüber dem eigenen Körper, der eigenen geistig-seelischen Entwicklung und seinem unmittelbaren sozialen Umfeld sowie der Gesellschaft beruht. So verstanden, soll Suchtprävention darin bestehen, den einzelnen zu befähigen, gesundheits-schädliches Suchtverhalten zu vermeiden. Besonders zielt schulische Suchtvorbeugung auf
- totale Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen,
- selbstkontrollierten Umgang mit „legalen“ Suchtmitteln (z.B. Alkohol, Tabakerzeugnisse) mit dem Ziel weitgehender Abstinenz
- bestimmungsgemäßen Gebrauch von Medikamenten.
Suchtprävention ist ein besonderes Thema schülerbezogener präventiver Gesundheitserziehung. Das bedeutet, sie
- richtet sich an den Erfahrungen, Interessen und Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler aus und strebt an, dass entsprechender Unterricht vom Schüler mitgestaltet wird,
- zielt auf das gesamte Erziehungsfeld der Schule ab und muss deshalb als lernübergreifendes Unterrichtsprinzip praktiziert werden,
- sucht auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens die ständige Zusammenarbeit mit den Eltern.“
Die Rahmenbedingungen der landesweiten VV sind durch ein schulspezifisches Konzept für das Max-Slevogt-Gymnasium zu konkretisieren. Dabei sollen folgende Gesichtspunkte eingebracht werden:
- Suchtprävention ist Aufgabe all derjenigen, die Rechte und Pflichten für die Gestaltung des Schullebens wahrnehmen.
- Die Schule und die Eltern dürfen im Kampf gegen Drogen nicht allein gelassen werden. Entscheidende Weichenstellungen liegen auch in der Verantwortung der Politik und der Verantwortung des Schulträgers.
Entsprechend diesen Prämissen wurde das nachfolgende schulspezifische Präventionskonzept des MSG am 17.04.2002 von der Gesamtkonferenz verabschiedet.
H. Brauner
Schulinternes Suchtpräventionskonzept des Max-Slevogt-Gymnasiums Landau
Einleitung: Suchthaltung und Suchtverhalten
Unter Suchthaltung verstehen wir eine angelernte, meist bereits in früher Kindheit vorhandene Verhaltenstendenz, die zwar noch kein süchtiges Verhalten darstellt, aber die Ausbildung verschiedenster Formen von Sucht stark begünstigt. Diese Haltung ist vor allem dadurch gekennzeichnet, dass alltägliche Probleme durch Anpassung, Ausweichen u. Flüchten vermieden werden. Dabei findet keine echte Problemlösung statt, psychische Spannungen und ungelöste Konflikte bleiben bestehen, werden vertieft und türmen sich schließlich zu Katastrophengefühlen auf. Statt einer Problemlösung, die meist durch mangelndes Selbstvertrauen, Minderwertigkeitsgefühle, Verantwortungsscheu und Konfliktangst verhindert wird, kommt es aus dieser Situation häufig zu Ersatzhandlungen, welche die Probleme und den mit ihnen verbundenen Leidensdruck durch gezielt herbeigeführte Lustgefühle überdecken sollen.
Ablenkung durch überzogenen Fernsehkonsum (häufig Gewalt- u. Horrorfilme, weil diese besonders starke Reize bieten), übermäßiges Essen u. Trinken, Hyperaktivität, Kauflust usw. können ebenso Ausdruck solcher Ersatzhandlungen sein wie der Konsum von legalen oder illegalen Drogen. Erst wenn diese Verhaltensweisen sich dauerhaft verfestigen und schließlich zum Selbstzweck werden, spricht man von manifestem Suchtverhalten. (siehe auch Bäuerle, Israel, Rasel [2001] „Suchtvorbeugung in den Schulen“ Hrsg.: Landesinstitut für Schule und Weiterbildung, Soest)
An den Lustgefühlen, die durch die obengenannten Verhaltensweisen ausgelöst werden, kann natürlich auch ein Mensch ohne vorher vorhandene Suchthaltung Gefallen finden, bei Kindern und Jugendlichen kämen als Auslöser dafür etwa in Betracht:
- Neugier, Langeweile
- Misserfolg
- Imitation des Erwachsenenverhaltens
- Abgrenzung von Erwachsenen, sozialer Protest
- Teilnahme am Lebensstil einer Gruppe (peer-group)
Ein Ausprobieren von Suchtmitteln, ob legaler oder illegaler Art, erfolgt in irgendeiner Phase der Jugendzeit mit hoher Wahrscheinlichkeit. Doch ist die Gefahr des Abhängigwerdens um so geringer, je weniger eine Suchthaltung vorher bereits ausgeprägt war.
Die einfachste und effektivste Suchtprävention ist also, das Erlernen einer Suchthaltung zu verhindern und damit der Ausbildung von Suchtverhalten möglichst früh seine Grundlagen weitgehend zu entziehen. Diese frühen Bemühungen werden als Primärprävention bezeichnet.
Sekundärprävention nennt man dagegen den Versuch, die Entstehung von manifestem Suchtverhalten aus einer bereits vorhandenen Suchthaltung zu verhindern, in diesem Stadium hat ein Kontakt der gefährdeten Personen zum Suchtmittel häufig schon stattgefunden.
Die Anstrengungen, den Rückfall eines entwöhnten und therapierten ehemals Abhängigen in die Sucht zu verhindern, werden als Tertiärprävention zusammengefasst. Primärprävention beginnt demnach mit der elterlichen Erziehung und findet ihre Fortführung in der Zusammenarbeit der Eltern mit den Pädagogen von Kindertagesstätten, Grundschulen und den weiterführenden Schulen. Sekundär-prävention kann von Eltern und Schulpädagogen dagegen nur bis zu einem gewissen Grad geleistet werden. Ist eine Suchthaltung bereits massiv ausgeprägt oder die Entstehung einer Abhängigkeit aus anderen Gründen stark zu befürchten, so bleibt als sinnvolles Vorgehen häufig nur noch die Konsultation von speziellen sozialpädagogischen oder psychologischen Beratungsstellen. Die Beauftragten für Suchtprävention an den Schulen werden in diesen Fällen eher vermittelnde Funktionen übernehmen. Tertiärprävention liegt als Aufgabenfeld so gut wie immer außerhalb des Bereichs der Schulen.
Schwerpunkt der Präventionsarbeit von Eltern und Schulen muss also die Primärprävention sein. Die gemeinsame Vorgehensweise, die geeignet erscheint, zu verhindern, dass eine Suchthaltung überhaupt erst entsteht. Das bedeutet, eine Erziehung, welche die dafür ursächlichen Defizite (mangelndes Selbstvertrauen, Minderwertigkeitsgefühle, Verantwortungsscheu und Konfliktangst) verhindern kann und Kinder und Jugendliche mit Selbstvertrauen, Selbstwertgefühl, Verantwor-tungsbereitschaft und Konfliktfähigkeit hervorbringt.
Im Sinne der obengenannten Grundüberlegungen ergibt sich für die schulische Suchtprävention folgender konzeptueller Rahm
1. Allgemeine suchtpräventive Maßnahmen
- GESTALTUNG EINES VERTRAUENSVOLLEN POSITIVEN SCHULKLIMAS
- FÖRDERUNG DER ENTWICKLUNG VON SOZIALER KOMPETENZ
- STÄRKUNG DER EIGENVERANTWORTLICHKEIT
- FÖRDERUNG DER ALLGEMEINEN KREATIVITÄT UND INDIVIDUELLER FÄHIGKEITEN
- ANGEBOT VON SINNSTIFTENDEN AKTIVITÄTEN
- SACHGERECHTE INFORMATION ÜBER SUCHTMITTEL OHNE ÜBERZOGENE ABSCHRECKUNG
- INTENSIVE SCHULLAUFBAHNBERATUNG
2. Maßnahmen der Suchtprävention am MSG
GESTALTUNG EINES VERTRAUENSVOLLEN POSITIVEN SCHULKLIMAS DURCH FÖRDERUNG UND ENTWICKLUNG SOZIALER INTEGRATION, FÖRDERUNG UND ENTWICKLUNG INDIVIDUELLER ZUVERSICHT
durch ein positives Lehrer-Schüler-Verhältnis
Förderung der Lernfähigkeit, des Selbstbewusstseins und Vertrauens durch Zuwendung und das pädagogische Bemühen um den einzelnen Schüler
durch effektive Schullaufbahnberatung
Vermeidung von Überforderung durch intensive und kompetente Schullauf-bahn-bera-tung sowie Information und Aufklärung zu alternativen Bildungsgängen
durch Pflege und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität
- Offenheit für zeitgemäße Unterrichtsmethoden
- Sicherung von Fortbildungsmöglichkeiten für Lehrer
- SCHILF; Studientage
- Produktive Fachkonferenzen
- Klausurtage für Lehrerteams
- Hospitationsmöglichkeiten
- Kollegiale Praxisberatung
durch konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Schulleitung, Kollegium, Elternvertretung und Schülervertretung
- Gegenseitige Wertschätzung und Akzeptanz
- Respektierung der gegenseitigen Wünsche und Anregungen
- Kompromissbereitschaft
- Engagement
- Kompetenz
- Vernetzung der Institutionen (z.B. durch Teilnahme an Sitzungen)
- Pädagogischer Arbeitskreis
- Gemeinsame Unternehmungen von Lehrern, Eltern, Schülern
FÖRDERUNG DER ENTWICKLUNG VON SOZIALER KOMPETENZ UND STÄRKUNG DER EIGENVERANTWORTLICHKEIT
durch Förderung des Sozialverhaltens
- Sockeltraining: Teamentwicklung im Klassenzimmer, Methodentraining, Kommunikationstraining
- Gruppenarbeit im Unterricht
- Patenschaften für die 5. und 6. Klassen
- Klassenfeste der SV, Stufenspielfeste der SV
- Tag der Verkehrserziehung
- Aktion „Schaufel und Besen im Klassenzimmer“
- Tag der politischen Bildung
- Karitative Aktivitäten: z.B. ,,Flohmärkte für RUANDA“
- Schulgottesdienste
- Schulmannschaften
- Schulische Ensembles Chor, Orchester, Theatergruppen
- Schulaufführungen, Schulfeste
- Unterrichtsthemen zur Entwicklung eines Gespürs für die Bedürfnisse anderer Menschen in Religion, Ethik, Deutsch, Gemeinschaftskunde, Fremdsprachen, Naturwissenschaften, Musik und Kunst
durch Förderung interkultureller Aktivitäten
- Schulpartnerschaften und Schülerbegegnungen
- Schüleraustausch ins Ausland
- Studienfahrten
- Landeskundliche Projekte im Fremdsprachenunterricht
- Unterrichtliche Projekte insbesondere des Geschichts-, Erdkunde- und Sozialkunde, Religions-, Musik- und Kunstunterrichts etc.
FÖRDERUNG DER ALLGEMEINEN KREATIVITÄT UND INDIVIDUELLER FÄHIGKEITEN, ENTFALTUNG SINNSTIFTENDER AKTIVITÄTEN
durch Ergänzung des Pflichtkanons der Schule im Bereich des freiwilligen Unterrichtsangebots (Arbeitsgemeinschaften etc.)
- Förderung von Begabungen und Neigungen
- Beteiligung von Kopf, Herz und Hand (ganzheitliche Erziehung)
- Identifikationsmöglichkeiten durch Beteiligung an Schulmannschaften, Schulischen Ensembles-, Schulischen Aufführungen, Schulfesten und Feiern, Schülervertretung und Selbstverwaltung (MSS-Raum, Bibliothek, Informatiklabor), Präsentationen der AGs, Repräsentation der Schule, Schulberichte etc
SACHGERECHTE INFORMATION ÜBER SUCHTMITTEL
durch Thematisierung des Problems „Sucht“ im Unterricht
- Thema „Sucht“ im Rahmen des Religions-, Biologie-, Ethik- Unterrichts (Jahrgangsstufen 7, 8 und 10)
- Thema „Internationaler Drogenanbau und -handel“ im Geographie-, Gemeinschaftskunde- oder Geschichts-Unterricht
durch außerunterrichtliche Veranstaltungen
- Durchführung von Suchtpräventionselternabenden in den 7. Klassen
- Suchtpräventionseinheiten durch Sozialpädagogen der Krankenkassen in den 7. Klassen
- Möglichst Besuche von Therapie- oder Reha-Einrichtungen in den 9. oder 10. Klassen
- Mitarbeit und Teilnahme an landesweiten Suchtpräventionstagen
- evtl. Besuch von Gerichtsverhandlungen (Delikt: Drogenhandel)
durch das Angebot individueller Beratungs- und Informationstermine beim Beratungslehrer für Suchtprävention
3. Forderungen an außerschulische Institutionen
PRÄVENTIONSFORDERUNGEN AN DIE POLITIK
- Jugendpolitik: Schaffung von Einrichtungen zur sinnstiftenden Einbindung jugendlicher Aktivitäten
- Familienpolitik: Wertevermittlung, Soziale Sicherung
- Medienpolitik: Verbot der offenen und versteckten Werbung für den Konsum von legalen Suchtmitteln. Suchthaltungsfördernden Tendenzen in den Medien entgegenwirken. Kritisches Konsumbewusstsein fördern.
- Sozialpolitik: Soziale Gerechtigkeit, Arbeitsplätze schaffen. Lehrstellen schaffen, Schaffen von sozialpädagogischen und –psychologischen Einrich-tungen und deren Vernetzung mit schulischer Suchtprävention.
- Innenpolitik: Verbesserung der Zugangskontrolle zu legalen Suchtmitteln durch Minderjährige. Abschaffung von öffentlich zugänglichen Zigarettenautomaten.
- Gesundheitspolitik: Konzepte gegen Medikamentenmissbrauch entwickeln. Unterstützung der schulischen Suchtprävention.
- Bildungspolitik: Mehr Lehrer, kleinere Klassen, Verbesserung der sozialpädagogischen Einrichtungen an Schulen, Vermeidung von Mammutschulen und von schulischen Agglomerationen, Verbesserung des schulischen Raumangebotes und der schulischen Infrastruktur, Reduzierung von Schulversagern durch kontrollierten, Zugang zu den Bildungsgängen, Verbessertes Fortbildungsangebot im Bereich Suchtprävention
PRÄVENTIONSFORDERUNGEN AN DEN SCHULTRÄGER
Erfüllung der Mindestforderungen der Schulbaurichtlinien:
Jeder Klasse ihren Klassenraum, Kursräume für jeden Jahrgang der MSS-Groß- und Kleinräume für Gruppenunterricht, Sozial- und Gemeinschaftsräume etc.