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BOS – Börsen-orientierte Schülerfirma am Max-Slevogt-Gymnasium Landau

Wir über uns !

Was ist BoS ?

13.12.2004 - Zu Beginn dieses Schuljahres trafen sich Schülerinnen und Schüler des MSG Landau aus den Klassen 10 und 11 in einer AG, um dieses Thema anzugehen. Betreuender Lehrer ist StD Alwin Burkhardt. 13 dieser Schülerinnen und Schüler gründeten nun die Schülerfirma BoS.

BoS wird sowohl auf dem Dienstleistungssektor als auch im Bereich Produktion und Verkauf tätig werden. Geplant sind:

  • Service-Leistungen an der Schule (z.B. LAN-Parties, Service bei Schulveranstaltungen)
  • Verkauf von schulbezogenen Produkten (z.B. CDs von Schulaufführungen, Kalender, usw.).

Welche Gründe sprechen für eine Schülerfirma ?

Wir leben in einer Zeit, in der immer mehr Absolventen eines Gymnasiums immer schneller in einen Beruf einsteigen. Durch die mehr und mehr wachsende Globalisierung wird ökonomische Bildung immer wichtiger. Leider gibt es aber kein Fach „Ökonomie“ und auch keinen Lehrplan, der solche Inhalte fest vorschreibt. Wenn also an Schulen überhaupt Unterricht zu diesem Thema erfolgt, erfolgt dieser in der Regel relativ theoretisch. Ab und zu kann man als Schüler einen kleinen Einblick in die Wirtschaft in Form eines Betriebspraktikums, bei organisierten Treffen mit Firmenchefs (B.O.S.S.-Tag), bei Wettbewerben oder Ähnlichem bekommen.

Wir sagen: Der Lerneffekt wird um vieles besser sein, wenn man selbst an der Schule eine Firma gründet und deren Arbeit für möglichst viele Schülerinnen und Schüler (und natürlich auch für die Lehrer und die Angestellten in der Schule) täglich erfahrbar macht.

Was möchte BoS erreichen ?

Jeder Mitarbeiter soll in den Handel mit Aktien und in alles, was zur Aufrechterhaltung der Schülerfirma als Kapitalgesellschaft nötig ist wie Einkauf und Verkauf von Produkten, Buchhaltung, Personalmanagement, Marketing usw. Einblick bekommen. Die Schülerfirma soll Strukturen realer Firmen des offenen Wirtschaftsmarkts nachahmen. Dabei sollen möglichst alle Prinzipien marktwirtschaftlichen Denkens und Handelns erfasst, selbst durchgeführt und den Mitschülern gegenüber gezeigt werden. Damit wird über den ökonomischen Aspekt hinaus eine Schulung und Förderung in Teamgeist, Übernehmen von Verantwortung und dem Auftreten als „V.I.P.“ vor Mitschülern, Eltern und der Lehrerschaft erreicht.

Im Umfeld sollen möglichst viele weitere Schülerinnen und Schüler (und natürlich auch Lehrerinnen und Lehrer) in die Aktivitäten der Firma einbezogen werden. Aus diesem Ansatz ergibt sich als Form der Firma die Aktiengesellschaft. Damit kann jeder an der Schule nicht nur passiv als Käufer und Konsument, sondern auch aktiv als Aktionär an der Firma teilhaben. Der einfachste Fall der „Erfahrung Wirtschaft“ ist damit der Kauf einer Aktie. „Steigt oder fällt der Wert“, „gibt es eine Dividende“, „was mache ich auf einer Hauptversammlung“ sind Themen, die jeden Aktionär betreffen. „Zocken“ im Sinne von negativem Spekulieren wird verhindert, indem die Aktien nicht frei handelbar sind.

Und natürlich sind wir keine abgekapselte Gemeinschaft. Außer unserem Angebot an Produkten und Dienstleistungen werden wir uns an der Schule präsentieren und über unsere Arbeit berichten.

Für alle, die mehr erfahren wollen, steht der Weg als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin in der Firma selbst offen. Dort kann man nicht nur einfach mitarbeiten, sondern eventuell sogar eine Verantwortung als Abteilungsleiter oder gar Geschäftsführer übernehmen.

Momentaner Stand der Firma:

Beginn des Aktienverkaufs am 13.12.2004 (schulintern).

Endgültige Gründung der Firma auf der ersten Hauptaktionärsversammlung Ende Januar 2005

Planung der ersten Dienstleistung:  LAN-Party Anfang Februar 2005

Planung des ersten Produkts: CD der Schul-Ensemble-Aufführung "Te deum" am 30.1.2005

Momentane Firmenorganisation:

Vorstand und Geschäftsführung: Fabian Schröder (10 D), Sebastian Schlimmer (10 C), André Postel (10 C)

Finanzwesen/Buchhaltung: Sebastien Pauchet (10 A), Florian Eglinski (10 A)

Marketing/Verkauf: Melanie Kießling (10 A), Nicole Lindemeyer (10 A), Sebastian Mungai (10 A), Samanta Wind (10 A) 

Kreativteam: Alena Dörner (10 A), Arne Lunkwitz (10 A), Thorben Dukar (10 D), Philipp Lied (11 MA 2)

Beratender Lehrer: Alwin Burkhardt

Satzung der Schüler-Aktiengesellschaft

§ 1 Name und Sitz der Schülerfirma

(1) Die Firma hat die Form einer Aktiengesellschaft, eingeschränkt auf den schulischen Bereich.

(2) Sie führt den Namen BoS (Börsen-orientierte Schülerfirma)

(3) Der Firmensitz befindet sich im Max-Slevogt-Gymnasium, Hindenburgstr.2, 76829 Landau

(4) Das Geschäftsjahr ist das Schuljahr.

§ 2 Sinn, Ziel der Schülerfirma

Die Schülerfirma soll Strukturen realer Firmen des offenen Wirtschaftsmarkts nachahmen. Dabei sollen möglichst alle Prinzipien marktwirtschaftlichen Denkens und Handelns erfasst, selbst durchgeführt und den Mitschülern gegenüber gezeigt werden. Es geht also für die Mitwirkenden der Firma um:

(1) Das Erkennen wirtschaftlicher Zusammenhänge und das Handeln danach.

(2) Die Ausbildung und Förderung von unternehmerischem Denken und Handeln.

(3) Das Erlernen und die weitere Ausformung von Schlüsselqualifikationen.

(4) Die Orientierung auf das spätere eigene Wirtschafts- bzw. Berufsleben.

(5) Die Präsentation ihrer Arbeit und das Verantworten ihres Handelns.

§ 3 Unternehmerischer Gegenstand

(1) Die BoS – Aktiengesellschaft erstellt schulinterne Serviceleistungen, produziert und verkauft Artikel und Datenträger, die im Zusammenhang mit der Schule stehen.

(2) In diesem Zusammenhang soll der Handel mit Aktien sowie die Leitung und Aufrechterhaltung einer Kapitalgesellschaft (Einkauf und Verkauf von Produkten, Buchhaltung, Personalmanagement, Marketing usw.) erlernt werden.

(3) Alle Produkte und Dienstleistungen werden mit der Schulleitung bzw. der zuständigen betreuenden Lehrkraft abgesprochen und sind nur mit deren Zustimmung möglich.

Auf die Gewährung der im § 3,1 und § 3,2 genannten Leistungen besteht keinerlei Rechtsanspruch.

§ 4 Grundkapital und Aktien

(1) Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals der BoS - Aktiengesellschaft beträgt 3200 €, ausgegeben in 800 Aktien.

(2) Der Nennbetrag einer BoS-AG - Aktie lautet damit auf 4 €.

(3) Über eine spätere Erhöhung des Grundkapitals zum Zwecke der Erweiterung des Unternehmens entscheidet die Hauptversammlung der Aktionäre.

(4) Die Aktien werden nur gebunden an eine Person ausgegeben (Namensaktien) , jeder Aktionär muss mit dem Kauf/Verkauf einer Aktie seinen Namen angeben. Damit können Aktien nur mit Kenntnis der Geschäftsleitung bzw. des Aufsichtsrats gekauft oder verkauft werden.

§ 5 Aktienbündelung

(1) 25% der Aktien verbleiben im Besitz der Firma selbst. Jeder Mitarbeiter der Firma und die betreuende Lehrkraft müssen jeweils mindestens eine Aktie halten. Damit ist eine ausreichende Sperrminorität für die Firmenführung gesichert.

(2) Hat ein einzelner Aktionär mehr als 10% der verbleibenden Aktien, so ist dies durch die Hauptversammlung bekannt zu geben.

§ 6 Rechte und Pflichten der Aktionäre

(1) Anteilsrechte, Stammaktien:

(a) BoS - Stammaktien dürfen nur von Schülern, Lehrern und den Mitarbeitern des Max-Slevogt-Gymnasiums Landau gehalten werden.

(b) Beim Erstverkauf werden pro Person nicht mehr als 10 Aktien ausgegeben.

(c) Verlässt ein Aktionär das MSG, muss er seine Anteile an berechtigte Personen nach §6,1a verkaufen. Ist er weiter Mitglied im Förderverein, dann kann er sie in Gastaktien umwandeln lassen. Führt er keine der beiden Möglichkeiten innerhalb der gesetzten Frist durch, verlieren diese Aktien ihre Gültigkeit; die Aktiennummern werden im Aktienbuch gelöscht und durch neu nummerierte Aktien ersetzt.

(2) Anteilsrechte, Gastaktien:

(a) Gastaktien unterscheiden sich von Stammaktien nur dadurch, dass ihre Halter in der Hauptversammlung kein Stimmrecht haben.

(b) Mitglieder des Fördervereins können ohne weitere Zustimmung Gastaktien halten.

(c) Durch Beschluss des Vorstandes können Gastaktien auch an schulfremde Personen vergeben werden.

(3) Jeder Aktionär wird zur Hauptversammlung eingeladen, hat das Recht zur Teilnahme und auf der Hauptversammlung volles Stimm- und Auskunftsrecht (Ausnahme Gastaktionäre, siehe § 6,2) .

(4) Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung.

(5) Bei Neuherausgabe (Neulimitierung) von Aktien haben die Halter von mehr als fünf Aktien ein Vorrecht auf den Erwerb von neuen Aktien in prozentualem Umfang.

(6) Kauf und Verkauf von Aktien sind nur über die Firma selbst oder von ihr bestimmten Maklern gestattet.

(7) Kein Aktionär hat ein Anrecht darauf, dass die Firma seine Aktien zurückkauft.

(8) Jeder Aktionär erkennt diese Satzung ohne Einschränkungen an.

(9) Alle Aktionäre und Organe der Aktiengesellschaft erkennen alle im MSG vorgegebenen schulrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Hausordnung der Schule als verbindlich an.

§ 7 Organe der Aktiengesellschaft

Die Organe der Aktiengesellschaft sind:

(1) die Hauptversammlung als beschließendes Organ aller Aktionäre (§ 8)

(2) der Aufsichtsrat als überwachendes Organ (§ 9)

(3) der Vorstand als leitendes Organ (§ 10)

§ 8 Hauptversammlung

(1) Die Hauptversammlung ist das Beschlussorgan der Aktiengesellschaft.

(2) Sie wird mindestens einmal im Jahr vom Aufsichtsrat einberufen. Die Einladung kann per Email und durch entsprechende Bekanntmachung (Plakatierung, Rundlauf, Information des Fördervereins) erfolgen.

(3) Der (die) Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet die Hauptversammlung.

(4) Die Hauptversammlung beschließt alle wichtigen Entscheidungen der AG, insbesondere

(a) wählt sie den Aufsichtsrat.

(b) entscheidet sie über die Verwendung von Gewinnen.

(c) nimmt sie den Rechenschaftsbericht entgegen und entlastet damit die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates.

(d) bestimmt sie zwei Kontroll- und Abschlussprüfer (Kassenprüfer) .

(e) bestimmt sie in Einvernehmen mit der Schulleitung, welche Lehrkraft die Firma betreut.

(f) kann nur sie die Satzung ändern.

(g) beschließt sie Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung.

(h) kann sie unabhängige (nicht zur Schule gehörende) Prüfer zu allen Vorgängen der Geschäftsführung berufen.

(i) kann sie die Aktiengesellschaft auflösen.

(5) Es gilt der Grundsatz der einfachen Stimmenmehrheit, das heißt die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Über das Wahlverfahren entscheidet die Versammlung selbst.

§ 9 Aufsichtsrat

(1) Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, überwacht und berät ihn.

(2) Der Aufsichtsrat besteht aus 7 Aktionären, die von der Hauptversammlung für die Dauer eines Geschäftsjahres gewählt werden.

(3) Von den 7 gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrates müssen mindestens 3 Mitarbeiter der Firma sein.

(4) Die betreuende Lehrkraft ist Mitglied des Aufsichtsrates.

(5) Der Aufsichtrat wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) .

(6) Bei Unstimmigkeiten im Vorstand (§ 10,5) trifft der Aufsichtsrat die Entscheidung. Sieht er sich dazu außer Stande, übergibt er die Entscheidung an die Hauptversammlung.

§ 10 Vorstand

(1) Der Vorstand hat die Aktiengesellschaft unter eigener Verantwortung zu leiten, wobei er an die Beschlüsse der Hauptversammlung gebunden ist.

(2) Der Aufsichtsrat beruft den Vorstand in der Regel für die Dauer von einem Geschäftsjahr und bestimmt darunter einen Vorsitzenden. In Ausnahmen kann diese Zeit auch verkürzt werden.

(3) Der Vorstand besteht aus 3 Mitarbeitern der Firma.

(4) Der Vorstandsvorsitzende ist der Geschäftsführer der Schülerfirma.

(5) Die betreuende Lehrkraft ist beratendes Mitglied im Vorstand und hat dort zu allen Beschlüssen ein Vetorecht. Kommt auf Grund eines Veto keine Einigung zustande, dann entscheidet der Aufsichtsrat. 

§ 11 Kassenprüfer

(1) Die Hauptversammlung wählt aus ihrer Mitte zwei Kassenprüfer.

(2) Sie prüfen mindestens einmal pro Jahr (vor der Hauptversammlung) die finanzielle Buchführung sowie die Jahresabrechnung der Geschäftsleitung.

(3) Sie erstellen für die Hauptversammlung einen schriftlichen Bericht und erläutern ihn dort.

 § 12 Geschäftskonto, Buchführung

(1) Die Firma führt ein Geschäftskonto.

(2) Bei der Zeichnungsberechtigung ist nach Absprache mit der Bank den verantwortlichen Mitarbeitern der Schülerfirma ein möglichst großer Spielraum einzuräumen.

(3) Es ist nicht erlaubt, das Geschäftskonto zu überziehen.

(4) Über alle finanziellen Aktivitäten wird Buch geführt. Die Kassenprüfer haben jederzeit das Recht, die Buchführung einzusehen.

§ 13 Gehaltszahlungen

(1) Wenn es die wirtschaftliche Lage der Firma erlaubt (diese Entscheidung trifft der Vorstand in Absprache mit der beratenden Lehrkraft) sollen den Mitarbeitern Vergütungen bezahlt werden.

(2) Es gelten die gesetzlichen Regeln der so genannten „Mini-Jobs“. Der dort genannte Betrag ist die Obergrenze für den möglichen Verdienst.

§ 14 Gewinnausschüttungen

(1) Eine von der Hauptversammlung beschlossene Gewinnausschüttung (Dividende) wird in der Regel bar ausbezahlt. Die Anwärter darauf werden über die Modalitäten ausrei chend informiert.

(2) Holt ein Anwärter auf die Dividende seinen Anteil innerhalb der gesetzten Frist nicht ab, dann fällt dieser Betrag dem Förderverein des MSG zu.

§ 15 Änderung der Satzung, Auflösung der Firma

(1) Über Satzungsänderungen oder eine Auflösung der Aktiengesellschaft darf in einer Hauptversammlung nur beschlossen werden, wenn dies mit der schriftlichen Einladung in der Tagesordnung mindestens 10 Tage vorher angekündigt wurde.

(2) Sowohl zur Änderung der Satzung als auch zur Auflösung der AG bedarf es einer Mehrheit von 3/4 der zu vertretenden Stimmanteile aller im Umlauf befindlichen regulären Aktien. In diesem Fall können Stimmen auch schriftlich abgegeben werden.

(3) Der amtierende Vorstand sorgt bei Liquidation für die ordentliche Auflösung der Firma.

(4) Über die Verwendung der noch vorhanden Finanz- und Sachmittel der Firma bei deren Auflösung entscheidet die Hauptversammlung.

§ 16 Gerichtsstand

Entstehen Streitigkeiten aus dieser Satzung, die von keinem Organ der Aktiengesellschaft geklärt werden können, so entscheidet die Gesamtkonferenz im Max-Slevogt-Gymnasium Landau das Rechtsproblem. Nachfolgend stehen alle üblichen folgenden Rechtsmittel zur Verfügung.

§ 17 Schlussbestimmung

Die Satzung wird vor dem ersten Aktienverkauf als Entwurf veröffentlicht. Sie tritt am Tage der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung in Kraft.

Landau, den

 

Unterschriften des Aufsichtsrates: Unterschriften des Vorstands:

(folgen erst nach Beschluss durch die Haupt-Aktionärsversammlung im Januar 2005)

 

Schlussbemerkung: Einzig und allein aus Gründen der Übersichtlichkeit und des Platzes ist an mehreren Stellen dieser Satzung nur die männliche Form bei Personen aufgeführt (z.B. § 6, 1 a). Natürlich ist damit völlig gleichberechtigt auch die weibliche Form beinhaltet.

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