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Wilderer

Wilderer; Definition laut Gesetz:

 §292 im StGB besagt:

 - Man ist Wilderer, falls man: dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt, oder sich eine Sache zueignet die dem Jagdrecht unterliegt (à Freiheitsstrafe 5 Jahre)

- Ein besonders schwerer Fall ist die Wilderei während der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in einer anderen nicht weidmännischen Weise.

- Die Ausführung der Tat gewerbs- oder gewohnheitsmäßig wird bestraft mit Freiheitsentzug von 3 Monaten bis zu 5 Jahren in scheren Fällen.

Ursprung:

Ursprünglich ist das Recht auf die Jagd ein uraltes germanisches Recht gewesen, das allen freien Germanen gleichermaßen zustand. Dieses Recht wurde auch noch bis weit ins Mittelalter nicht angegriffen und so durfte jeder freie Bürger, vornehmlich die Bauern, jagen, um entweder ihren Viehbestand oder ihren Grund vor Wildschaden zu verteidigen oder aber um sich Nahrung zu verschaffen. 

Geschichte :

Doch mit der immer weiter steigenden Abhängigkeit der Bauern von ihrenLandesherren einerseits, sowie der steigenden Besitzergreifung von freien Ländereien seitens des Adel wurde dieses Recht mehr und mehr ausgehöhlt.

Als der Adel damit begann, die Jagd als eine sportliche Herausforderung und als vergnüglichen Zeitvertreib zu verstehen, wurde den Bürgern schließlich das Recht zur Hohen Jagd entzogen und unter Strafe gestellt.

Gleichzeitig übernahmen sogenannte Förster oder durch den Landesherren legitimierte Personen den Schutz, die Pflege sowie die Überwachung des Jagdreviers. Alle illegalen Jäger wurden fortan als ''Wilderer'' bezeichnet und als Verbrecher angesehen und verfolgt, weil sie das Eigentum des Landesherren antasteten.

Zwar wurde mit der Revolution 1848 auch das Jagdprivileg des Adels abgeschafft, doch werden Wilderer auch noch heute als Straftäter verfolgt.

Wilderer waren auch oft Verbrecher, denen ein Menschenleben wenig bedeutete. Davon zeugen die vielen aktenkundigen Fälle von ermordeten Förstern und Jagdaufsehern. 

Auch heute ist das Wildern in den meisten Ländern eine Straftat. Wegen Wilderei wird derjenige bestraft, der den Jagdausübungsberechtigten aus seiner Stellung verdrängt und als Nichtberechtigter Wild erlegt.

Heute gefährdet gewerbsmäßige weltweite Wilddieberei den Bestand vieler Tierarten. So sind die Bestände von Elefant (Elfenbein) und Tiger (chinesische Medizin) durch gewerbsmäßige Wildererbanden schwer gefährdet.

Strafen :

Die Strafen für Wilderei nahmen schnell schwere Ausmaße an und konnten bei Wiederholungstätern auch bis zur Galeere oder zur Todesstrafe reichen. Der Adel wollte durch die drakonischen Maßnahmen die Wilderei von Anfang an im Keim ersticken.

Nicht selten wurden die Wilderer durch die Forstbeamten des Landesherren gejagt und noch vor dem eigentlichen Ergreifen getötet.

Anfangs wurden die Wilderer noch mit dem Aufsetzen eines "Hirschgeweihs" entehrt, das sie für mehrere Tage tragen mussten. Schließlich kamen als Strafmaß auch „am Pranger stehen" oder schwere Arbeitsdienste hinzu. Eine weitere Form der Demütigung war die sogenannte "Wildererkappe", eine eiserne Kopfbedeckung, die unter schweren Schmerzen am Kopf des Verurteilten festgenietet wurde und die dieser dann für einen längeren Zeitraum zu tragen hatte. Wurden die Wilderer durch den Strang hingerichtet, so wurde auch als Zeichen ihrer Straftat sowie zur Abschreckung oftmals ein Geweih oder Fell über dem Galgen angebracht.

Wilderer als Volkshelden:

Wilderer waren meist einfache Leute, oft Rebellen gegen die adelige Obrigkeit. Deshalb wurden sie auch oft als Volkshelden gesehen. Sie beriefen sich auf das frühe Jagdrecht der Bauern. Meistens aber jagten sie aus Nahrungsgründen und Geldmangel.

Berühmte Volkshelden:

- Jennerwein (1848-1887)

- Matthäus Klostermair, bekannt als „Bayerischer Hiasel“ (1736-1771)

- Mathias Kneißl, eine Art bayerischer „Robin Hood“ (1875-1902)

- Hans Jemetz , der „König vom Lusen“ (1901-1977)

Mathias Kneisl:

 -          mit 16 Jahren wurde er das erste Mal eingesperrt, weil seine Familie als Opferstockdiebe verdächtigt wurde.

-          1893 wurde er zum zweiten Mal verhaftet, da sein jüngerer Bruder einen Polizisten angeschossen hatte.

-          er saß 6 Jahre und arbeitet danach als Schreiner, wurde aber sofort wieder entlassen.

-          2 Jahre später kam es bei einem Festnahmeversuch zu einem Schusswechsel, bei dem zwei Polizisten getötet wurden.

-          3 Monate später konnte er im Aumacheranwesen in Geisenhof von 60 Polizisten gestellt werden und wurde dabei schwer verletzt.

-          Kneisl wurde zum Tode verurteilt und wurde schließlich am 21. Februar 1902 in Augsburg hingerichtet.

 

 

 

 

 

 

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