Anklageschrift
Rhodt, den 13.4.1734
Hohes Gericht, sehr geehrter Herr Verteidiger,
hiermit klage ich Christian Wolf an wegen:
- Diebstahl in mehreren Fällen
- Einbruch in mehreren Fällen
- wiederholter Wilderei in fürstlichem Gebiet in Tateinheit mit Beleidigung
- Raubmord an dem Jäger Robert
Strafbar nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StBG).
Als der Angeklagte Christian Wolf sich am Morgen des 25.4.1732 wieder einmal im Wald des Fürsten befand um neues Wild zu erlegen, entdeckte er den Jäger Robert, der in vorhergehenden Verfahren Hauptbelastungszeuge war*. Aus einem Unterschlupf heraus erschoss er ihn kaltblütig mit seiner Flinte und raubte ihm einen Teil seines Geldes ebenso wie eine Uhr.
Nach diesen Taten floh er vier deutsche Meilen nach Norden an die Landesgrenze und schloss sich dort einer Räuberbande an, welche er auch als Hauptmann anführte. Wobei er in der umliegenden Region in Städtchen und Dörfer nächtliche Einbrüche beging und auf den Landstraßen als Dieb tätig war.
*Wolf wurde schon 3-mal wegen Wilderei schuldig gesprochen und verurteilt. Der Jäger Robert konnte die Tat beweisen und war somit der Hauptbelastungszeuge. (Akte liegt im Archiv)
Beweisführung: Es liegt der Staatsanwaltschaft neben Zeugenaussagen von Bürgern auch zwei von zwei ehemaligen Bandenmitgliedern aus dem Bund vor, den der Angeklagte führte. Auch die ehemalige Geliebte von ihm sagte aus, dass sie gesehen hatte, wie er an diesem Morgen zum Wildern in den Wald gegangen war.
Ebenso stammt die Kugel, die den Jäger Robert tödlich verletzte, aus derselben Flinte mit der Wolf vorher sämtliches Wild erlegt hatte.
Tim Müller
(Staatsanwaltschaft Karlsruhe)
Luise, Adrian, Michael, Sofia (9d)